Wirtschaftsforum Künsting AG
1. Ausübung einer Finanzholding und die Führung von Beteiligungsgesellschaften einschließlich der Übernahme
auch operativer Geschäftstätigkeiten im Bereich der Finanzdienstleistungen und der Immobilienbranche, soweit
diese Aufgaben keiner Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz bedürfen.
2. Die Gesellschaft darf Unternehmensverträge aller Art abschließen und namentlich die Leitung und Führung
sowie das Ergebnis anderer Unternehmen übernehmen.
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